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Herzlich willkommen in der
Kleintierpraxis Neu Wulmstorf | _ __ _ ![]() |
Häufig werden wir gefragt, ob wir mal eben eine Wurmkur oder ein Flohmittel für ein Tier verkaufen könnten, das nicht Patient dieser Praxis ist. Welche Mittel werden in Tierarztpraxen vorr Ätig gehalten?Eingesetzt werden alle Arten von Medikamenten. Apothekenpflichtige MedikamenteDies sind z.B. bestimmte Anti Floh Tropfen, Mittel gegen Bandwürmer, bestimmte Zecken oder Flohhalsbänder oder aber auch bestimmte Magen oder Lebertabletten. Auch viele homöopathische Mittel sind apothekenpflichtig. Sie dürfen deshalb nicht frei gehandelt werden, weil sie Nebenwirkungen haben können, auf die Sie fachkompetent hingewiesen werden sollten.
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_Vorbeuge
_Wissenswertes
 
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Da die Mittel meist in der Praxis vorhanden sind, entfällt die Gebühr für die Ausstellung des Rezepts, wie Sie sie von Ihrem Menschenarzt kennen. Die Verschreibung ist sozusagen Teil der Behandlung.
Verschreibungspflichtig sind z.B. Antibiotika und Herzmedikamente, die nur nach genauer Diagnose in der Ihrem Tier gemäßen Form verabreicht werden. Auch die meisten Medikamente gegen Augenkrankheiten sind aus gutem Grund verschreibungspflichtig. Viele Tropfen richten bei falscher Anwendung nämlich große, teilweise nicht mehr zu reparierende Schäden an. (s.o.)
Weithin unbekannt ist, dass auch Wurmkuren gegen Spul -, Haken- oder Peitschenwürmer verschreibungspflichtig sind.
Das bedeutet eben, dass diese Medikamente nur von Tierärzten verordnet werden dürfen, wenn der dazugehörige Patient oder eine Stuhlprobe entweder am Tag der Abgabe untersucht wurde, oder aber wenn aus vorherigen Besuchen sein Gesundheitsstatus bekannt ist. Deshalb ist es aber eben auch nicht erlaubt, ein Wurmmittel abzugeben, ohne den Patienten zu kennen. Apotheker, die dies tun, machen sich strafbar, ebenso Tierärzte/ -innen, die ohne Untersuchung verschreibungspflichtige Mittel abgeben!
Manchmal gibt es billigere Menschen - Mittel, die die selben Wirkstoffe enthalten. Diese dürfen Tierärzte nicht verschreiben, wenn ein gleiches Tierarzneimittel in Deutschland zur Verfügung steht. Das mag ärgerlich sein, aber die Gesetzgebung hat diese unlogische Bestimmung ausdrücklich so vorgeschrieben, also haben sich Tierärzte, Tierbesitzer und Apotheker daran zu halten. Schließlich fahren Sie doch auch nicht über eine rote Ampel, nur weil da gerade kein Polizist steht, der Sie anzeigen könnte, oder?
Kein Problem, es wird dann allerdings ein wenig teurer! Alle verschreibungspflichtigen Mittel von Firmen, die den Apothekergroßhandel Überhaupt beliefern (etwa 30% der Veterinär Pharmafirmen) könnten Sie auch mittels eines Rezeptes aus einer Tierarztpraxis (5,72 bis 17,16 ) erwerben. Das Medikament kostet übrigens in der Tierarztpraxis oft weniger, als in einer normalen Apotheke. Es verteuert sich aber eben um den Preis des Rezeptes, das Sie ja nicht benötigen, wenn Sie das Medikament gleich in der Praxis erwerben. In der Apotheke muss n Ämlich nach geltendem Recht immer der so genannte "Festpreis" berechnet werden, der bis zu 10% über dem der Tierärzte (die diese Festpreise unterschreiten dürfen) liegen kann. Das Medikament kann also neben der Rezeptgebühr auch hierdurch nochmals teurer sein.
Eine Untersuchung Ihres Tieres ist natürlich trotzdem weiterhin unumgänglich. Denn die Tierärztin/ der Tierarzt muss sich nach geltender Berufsordnung und nach dem Arzneimittelrecht vergewissern, ob ein Tier das Mittel überhaupt benötigt und ob es die Medizin wahrscheinlich auch vertragen wird. Hierbei spielen auch haftungsrechtliche Ansprüche eine Rolle.
Apotheker, die verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. eine Wurmkur gegen Rundwürmer, ohne Vorlage eines Rezeptes an Sie verkaufen, machen sich strafbar und riskieren damit leichtsinnig ihre Zulassung. Wenn Sie selbst eine solche Handlung in Auftrag geben, machen auch Sie sich strafbar.
Übrigens: Etwa 70% der Veterinär -Pharmafirmen beliefern ausschließlich Tierärzte. Deren Medikamente bekommen Sie dann überhaupt nicht in den Apotheken, dafür sind diese nur in Tierarztpraxen erhältlichen Arzneien meist deutlich billiger, als die in der Apotheke.
Persönliche Anmerkung: Ich bin immer wieder erstaunt, dass es offensichtlich eine Menge Tierbesitzer/innen gibt, die es bequemer finden, mehr Geld für das selbe Medikament auszugeben, nur um, aus welchen Gründen auch immer, den Besuch in ihrer Tierarztpraxis zu vermeiden. Wirklich "logisch" ist das meiner Ansicht nach nicht!
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Dann würde
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Angenommen, Sie haben eine Katze. Weiter angenommen, dass sie seit gestern gerötete, verklebte Augen hat. Und heute morgen hat sie nicht mehr gefressen. Sie gehen mit ihr nachmittags in eine Tierarztpraxis.
Bisher, mit "Dispensierrecht" |
Ohne Dispensierrecht |
Sie verbringen 10 Minuten im Wartezimmer |
Sie verbringen 10 Minuten im Wartezimmer |
Ihre Katze wird im Sprechzimmer untersucht. Die Diagnose: "fieberhafte, eitrige Conjunctivitis und Bronchopneumonie", also Entzündung der Lidbindehäute, der Bronchien und der Lunge. |
Ihre Katze wird im Sprechzimmer untersucht. Die Diagnose: "fieberhafte, eitrige Conjunctivitis und Bronchopneumonie", also Entzündung der Lidbindehäute, der Bronchien und der Lunge. |
Ihre Katze bekommt 2 Injektionen. Eine davon enthält ein Antibiotikum, die andere ein Schmerzmittel. |
Ihre Katze bekommt 2 Injektionen. Eine davon enthält ein Antibiotikum, die andere ein Schmerzmittel. |
Bis hierher ist alles gleich, aber jetzt zeigt sich der deutliche Nachteil für Sie und für Ihr Tier: |
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Sie bekommen 12 Antibiotikumtabletten in einer in der Praxis vorhandenen Packung, mit denen Sie die Katze in den nächsten 6 Tagen nach genauer tierärztlicher Anweisung behandeln müssen. Außerdem bekommen Sie eine Tube Augensalbe, die ebenfalls vorrätig ist. |
Man stellt ein Rezept für die benötigten Medikamente aus, Rezeptgebühren (1 - 3 facher Satz, d.h. 5,72 bis 17,16 Euro zusätzliche Kosten für Sie, die bisher nur anteilig angefallen sind. Denn Sie haben die "Verschreibung" ja immer sofort in die Hand gedrückt bekommen.) |
Sie bezahlen die gesamte Behandlung Ihrer Katze inklusive aller Medikamente und verlassen die Praxis nach 25 bis 30 Minuten, das war's! Nach 6 Tagen wird Ihre Katze wieder untersucht werden. |
Sie fahren oder gehen in die Apotheke Im besten Fall gibt es eine in der Nähe, auf dem Land müssen Sie möglicher Weise eine ganz schöne Strecke fahren? |
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Mit Glück hat die Apotheke die Vielfalt an tierärztlichen Medikamenten vorrätig? Meist bestellt man die benötigten Tabletten dann aber erst. Menschen- Medikamente mit den selben Inhaltsstoffen darf man Ihnen stattdessen nicht abgeben, das ist strafbar (s.o.). |
............ (Sie haben für andere Dinge Zeit) |
Sie fahren oder gehen erneut in die Apotheke (zusätzliche Zeit....., und es ist ja auch ziemlich umständlich, oder?) |
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Die Apotheke berechnet nicht nur höhere Preise für das Medikament, sondern auch eine Gebühr für das Abfüllen. Relativ preiswerte Arzneien wie Augentropfen werden häufig mit dem erlaubten Preisaufschlag von 8,- zusätzlich belegt. |
Die Nachuntersuchung zur Erfolgskontrolle der Therapie ergibt Erfreuliches: Ihrer Katze geht es wieder gut! |
Die Nachuntersuchung zur Erfolgskontrolle der Therapie ergibt Erfreuliches: Ihrer Katze geht es wieder gut! |
Ergebnis: Neben den 25 - 30 Minuten in der Tierarztpraxis benötigen Sie jede Menge zusätzliche Zeit. Sie müssen zusätzliche, umständliche Wege zurücklegen. Außerdem wird die Behandlung deutlich teurer, weil Sie ein kostenpflichtiges Rezept benötigen und weil Sie manchmal Tabletten, die zudem teurer sein können, als sie es vorher in der Tierarztpraxis waren, kaufen müssen.
Übrigens: Die Kollegen und Kolleginnen, die Lebensmittel liefernde Tiere behandeln, benötigen für die vielen Tiere natürlich auch viel mehr Medikamente. Das heißt aber nicht, dass sie nicht genau so sorgfältig überlegen, ob ein, und wenn ja, welches Medikament eingesetzt werden muss. Kein Landwirt will schließlich vollkommen grundlos teure Medikamente an seine Tiere verabreichen, das würde seinen Gewinn doch erheblich schmälern!
Gut zu wissen auch, dass es so genannte "Wartezeiten" gibt. Erst wenn diese Zeit nach Gabe eines Medikamente verstrichen ist, dürfen Tiere geschlachtet werden. So wird sicher gestellt, dass eben keine Medikamente in Lebensmitteln zu finden sind. All dies überwachen die Fachleute für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Tierärzte!
© Copyright
Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Januar 2012
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© Copyright Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Mai 2016
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Tierärztin lt. Approbation der Tierärztekammer Niedersachsen, deren
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDStV: Dr. Petra Sindern
Haftpflichtversichert bei "Die Continentale", Ruhrallee 92, 44139 Dortmund.
Unsere Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Tierärzte .
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