Möchten Sie uns kennen lernen? Hier geht's rein!

Herzlich willkommen in der

Kleintierpraxis Neu Wulmstorf
Dr. med. vet. Petra Sindern
21629 Neu Wulmstorf
Bahnhofstraße 23 b
Sprechstundentermine Tel. 040/ 700 32 62

_ __ _

_ __ _
 
 

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie

.......... Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wen sonst?

 

So z.B. sehen Antibiotikatabletten für Tiere aus

 

Häufig werden wir gefragt, ob wir „mal eben“ eine Wurmkur oder ein Flohmittel für ein Tier verkaufen könnten, das nicht Patient dieser Praxis ist.
Dürfen wir nicht!
Denn der Gesetzgeber hat genau geregelt, wie die Medikamentenabgabe erfolgen muss. Im Sinn hatte man zwar vor allem die Sicherheit der vom Tier stammenden Lebensmittel, das Arzneimittelgesetz erstreckt sich aber auch auf alle Haus- und Heimtiere.
Tierärztinnen und Tierärzten ist es gesetzlich erlaubt, eine so genannte Hausapotheke zu führen. Während des Studiums legen sie Prüfungen ab, in denen es um den richtigen Einsatz von Tiermedikamenten geht. Im Gegensatz zu „normalen“ Apothekern, in deren Studium Tiere überhaupt nicht vorkommen, lernen Tierärzte etwas über die besondere Wirkungsweise bei den verschiedenen Tierarten und über spezielle Dosisansprüche bei unterschiedlich alten Tieren. Da auch Tiere behandelt werden, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden kann, wird großer Wert auf die Vermittlung von Kenntnissen über schädliche Wirkungen auf den menschlichen Organismus gelegt.
„Normale“ Apotheker wissen über diese Probleme nichts, denn sie lernen in ihrem Studium nur etwas über eine einzige „Tierart“, nämlich den Menschen. Wenn es also um Fragen zu einem Medikament geht, das bei einem Tier eingesetzt werden soll, gilt der abgewandelte Satz:
„Zu Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten für Tiere
fragen Sie Ihre Tierärztin, aber nie Ihre(n) Apotheker/-in“.

Welche Mittel werden in Tierarztpraxen vorr Ätig gehalten?

Eingesetzt werden alle Arten von Medikamenten.

Apothekenpflichtige Medikamente

Dies sind z.B. bestimmte Anti – Floh – Tropfen, Mittel gegen Bandwürmer, bestimmte Zecken – oder Flohhalsbänder oder aber auch bestimmte Magen – oder Lebertabletten. Auch viele homöopathische Mittel sind apothekenpflichtig. Sie dürfen deshalb nicht frei gehandelt werden, weil sie Nebenwirkungen haben können, auf die Sie fachkompetent hingewiesen werden sollten.
Auch diese Mittel dürfen Tierärzte nur an in der Praxis bekannte Patienten abgeben.
Besonders problematisch sind übrigens bestimmte, „nur“ apothekenpflichtige Augenmittel, wenn sie ohne vorherige Augenuntersuchung eingesetzt werden. Sie enthalten Substanzen, die zwar für Menschen meist ungefährlich sind, das Augenlicht eines Tieres aber innerhalb eines Tages zerstören können. Verwenden Sie deshalb niemals eigene Augentropfen oder ein Pr Äparat, zu dem ein Apotheker geraten hat, ohne dass der Patient vorher tier Ärztlich untersucht wurde.

Dieser Hund bekam Augentropfen, die der Besitzer verordnet bekommen hatte.

Dieser Hund bekam Augentropfen, die der Besitzer verordnet bekommen hatte. Sein Augenlicht konnte mit Mühe gerettet werden

  
Dieses Kaninchen hatte gar kein Problem mit den Augen

Die Besitzer dieses Kaninchen verließen sich auf den "kompetenten" Rat des Apothekers und verabreichten verschreibungsfreie Augentropfen. Dumm nur, dass das Tier kein Problem mit den Augen, sondern eines mit den Zähnen hatte. Ein wirklich "kompetenter" Apotheker hätte die Besitzer in eine Tierarztpraxis zur Untersuchung geschickt. Dann hätte das Kaninchen nicht eingeschläfert werden müssen!

 

_Vorbeuge

_Wissenswertes
_über Krankheiten

 

Verschreibungspflichtige Medikamente

Da die Mittel meist in der Praxis vorhanden sind, entfällt die Gebühr für die Ausstellung des Rezepts, wie Sie sie von Ihrem Menschenarzt kennen. Die „Verschreibung“ ist sozusagen Teil der Behandlung.
Verschreibungspflichtig sind z.B. Antibiotika und Herzmedikamente, die nur nach genauer Diagnose in der Ihrem Tier gemäßen Form verabreicht werden. Auch die meisten Medikamente gegen Augenkrankheiten sind aus gutem Grund verschreibungspflichtig. Viele Tropfen richten bei falscher Anwendung nämlich große, teilweise nicht mehr zu reparierende Schäden an. (s.o.)
Weithin unbekannt ist, dass auch Wurmkuren gegen Spul -, Haken- oder Peitschenwürmer verschreibungspflichtig sind.
Das bedeutet eben, dass diese Medikamente nur von Tierärzten verordnet werden dürfen, wenn der dazugehörige Patient oder eine Stuhlprobe entweder am Tag der Abgabe untersucht wurde, oder aber wenn aus vorherigen Besuchen sein Gesundheitsstatus bekannt ist. Deshalb ist es aber eben auch nicht erlaubt, ein Wurmmittel abzugeben, ohne den Patienten zu kennen. Apotheker, die dies tun, machen sich strafbar, ebenso Tierärzte/ -innen, die ohne Untersuchung verschreibungspflichtige Mittel abgeben!
Manchmal gibt es billigere Menschen - Mittel, die die selben Wirkstoffe enthalten. Diese dürfen Tierärzte nicht verschreiben, wenn ein gleiches Tierarzneimittel in Deutschland zur Verfügung steht. Das mag ärgerlich sein, aber die Gesetzgebung hat diese unlogische Bestimmung ausdrücklich so vorgeschrieben, also haben sich Tierärzte, Tierbesitzer und Apotheker daran zu halten. Schließlich fahren Sie doch auch nicht über eine rote Ampel, nur weil da gerade kein Polizist steht, der Sie anzeigen könnte, oder?

So z.B. sehen Antibiotika für Tiere aus

Sie möchten doch lieber Ihre Tiermedikamente beim „normalen“ Apotheker kaufen?

Kein Problem, es wird dann allerdings ein wenig teurer! Alle verschreibungspflichtigen Mittel von Firmen, die den Apothekergroßhandel Überhaupt beliefern (etwa 30% der Veterinär – Pharmafirmen) könnten Sie auch mittels eines Rezeptes aus einer Tierarztpraxis (5,72 bis 17,16 €) erwerben. Das Medikament kostet übrigens in der Tierarztpraxis oft weniger, als in einer „normalen“ Apotheke. Es verteuert sich aber eben um den Preis des Rezeptes, das Sie ja nicht benötigen, wenn Sie das Medikament gleich in der Praxis erwerben. In der Apotheke muss n Ämlich nach geltendem Recht immer der so genannte "Festpreis" berechnet werden, der bis zu 10% über dem der Tierärzte (die diese Festpreise unterschreiten dürfen) liegen kann. Das Medikament kann also neben der Rezeptgebühr auch hierdurch nochmals teurer sein.
Eine Untersuchung Ihres Tieres ist natürlich trotzdem weiterhin unumgänglich. Denn die Tierärztin/ der Tierarzt muss sich nach geltender Berufsordnung und nach dem Arzneimittelrecht vergewissern, ob ein Tier das Mittel überhaupt benötigt und ob es die Medizin wahrscheinlich auch vertragen wird. Hierbei spielen auch haftungsrechtliche Ansprüche eine Rolle.
Apotheker, die verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. eine Wurmkur gegen Rundwürmer, ohne Vorlage eines Rezeptes an Sie verkaufen, machen sich strafbar und riskieren damit leichtsinnig ihre Zulassung. Wenn Sie selbst eine solche Handlung in Auftrag geben, machen auch Sie sich strafbar.
Übrigens: Etwa 70% der Veterinär -Pharmafirmen beliefern ausschließlich Tierärzte. Deren Medikamente bekommen Sie dann überhaupt nicht in den Apotheken, dafür sind diese nur in Tierarztpraxen erhältlichen Arzneien meist deutlich billiger, als die in der Apotheke.
Persönliche Anmerkung: Ich bin immer wieder erstaunt, dass es offensichtlich eine Menge Tierbesitzer/innen gibt, die es bequemer finden, mehr Geld für das selbe Medikament auszugeben, nur um, aus welchen Gründen auch immer, den Besuch in ihrer Tierarztpraxis zu vermeiden. Wirklich "logisch" ist das meiner Ansicht nach nicht!


Seitenanfang zum Seitenanfang

Infoseiten zu den übrigen Informationsseiten


Was würde denn passieren, wenn die Tierärzte das "Dispensierrecht" verlieren, also selbst keine Medikamente mehr verkaufen dürften?

Dann würde

  1. die Behandlung Ihres Tieres erheblich teurer,
  2. die Behandlung Ihres Tieres für Sie erheblich unbequemer und umständlicher und
  3. die Zeit, die Sie selbst aufwenden müssten, damit Ihr Tier behandelt werden kann, erheblich länger

Warum? Ein ganz alltägliches Beispiel:

Angenommen, Sie haben eine Katze. Weiter angenommen, dass sie seit gestern gerötete, verklebte Augen hat. Und heute morgen hat sie nicht mehr gefressen. Sie gehen mit ihr nachmittags in eine Tierarztpraxis.

Bisher, mit "Dispensierrecht"

Ohne Dispensierrecht

  

Sie verbringen 10 Minuten im Wartezimmer

Sie verbringen 10 Minuten im Wartezimmer

  

Ihre Katze wird im Sprechzimmer untersucht. Die Diagnose: "fieberhafte, eitrige Conjunctivitis und Bronchopneumonie", also Entzündung der Lidbindehäute, der Bronchien und der Lunge.

Ihre Katze wird im Sprechzimmer untersucht. Die Diagnose: "fieberhafte, eitrige Conjunctivitis und Bronchopneumonie", also Entzündung der Lidbindehäute, der Bronchien und der Lunge.

  

Ihre Katze bekommt 2 Injektionen. Eine davon enthält ein Antibiotikum, die andere ein Schmerzmittel.

Ihre Katze bekommt 2 Injektionen. Eine davon enthält ein Antibiotikum, die andere ein Schmerzmittel.

  
 

Bis hierher ist alles gleich, aber jetzt zeigt sich der deutliche Nachteil für Sie und für Ihr Tier:

  

Sie bekommen 12 Antibiotikumtabletten in einer in der Praxis vorhandenen Packung, mit denen Sie die Katze in den nächsten 6 Tagen nach genauer tierärztlicher Anweisung behandeln müssen. Außerdem bekommen Sie eine Tube Augensalbe, die ebenfalls vorrätig ist.

Man stellt ein Rezept für die benötigten Medikamente aus, Rezeptgebühren (1 - 3 facher Satz, d.h. 5,72 bis 17,16 Euro zusätzliche Kosten für Sie, die bisher nur anteilig angefallen sind. Denn Sie haben die "Verschreibung" ja immer sofort in die Hand gedrückt bekommen.)

  

Sie bezahlen die gesamte Behandlung Ihrer Katze inklusive aller Medikamente und verlassen die Praxis nach 25 bis 30 Minuten, das war's! Nach 6 Tagen wird Ihre Katze wieder untersucht werden.

Sie fahren oder gehen in die Apotheke Im besten Fall gibt es eine in der Nähe, auf dem Land müssen Sie möglicher Weise eine ganz schöne Strecke fahren?

  

............

Mit Glück hat die Apotheke die Vielfalt an tierärztlichen Medikamenten vorrätig? Meist bestellt man die benötigten Tabletten dann aber erst. Menschen- Medikamente mit den selben Inhaltsstoffen darf man Ihnen stattdessen nicht abgeben, das ist strafbar (s.o.).

  

............ (Sie haben für andere Dinge Zeit)

Sie fahren oder gehen erneut in die Apotheke (zusätzliche Zeit....., und es ist ja auch ziemlich umständlich, oder?)

  

............

Die Apotheke berechnet nicht nur höhere Preise für das Medikament, sondern auch eine Gebühr für das Abfüllen. Relativ preiswerte Arzneien wie Augentropfen werden häufig mit dem erlaubten Preisaufschlag von 8,-€ zusätzlich belegt.

Die Nachuntersuchung zur Erfolgskontrolle der Therapie ergibt Erfreuliches: Ihrer Katze geht es wieder gut!

Die Nachuntersuchung zur Erfolgskontrolle der Therapie ergibt Erfreuliches: Ihrer Katze geht es wieder gut!

Ergebnis: Neben den 25 - 30 Minuten in der Tierarztpraxis benötigen Sie jede Menge zusätzliche Zeit. Sie müssen zusätzliche, umständliche Wege zurücklegen. Außerdem wird die Behandlung deutlich teurer, weil Sie ein kostenpflichtiges Rezept benötigen und weil Sie manchmal Tabletten, die zudem teurer sein können, als sie es vorher in der Tierarztpraxis waren, kaufen müssen.

Übrigens: Die Kollegen und Kolleginnen, die Lebensmittel liefernde Tiere behandeln, benötigen für die vielen Tiere natürlich auch viel mehr Medikamente. Das heißt aber nicht, dass sie nicht genau so sorgfältig überlegen, ob ein, und wenn ja, welches Medikament eingesetzt werden muss. Kein Landwirt will schließlich vollkommen grundlos teure Medikamente an seine Tiere verabreichen, das würde seinen Gewinn doch erheblich schmälern!
Gut zu wissen auch, dass es so genannte "Wartezeiten" gibt. Erst wenn diese Zeit nach Gabe eines Medikamente verstrichen ist, dürfen Tiere geschlachtet werden. So wird sicher gestellt, dass eben keine Medikamente in Lebensmitteln zu finden sind. All dies überwachen die Fachleute für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Tierärzte!

© Copyright Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Januar 2012

Sie haben noch Fragen?
Ihre Tierarztpraxis ist bestens mit Ihrem Tier vertraut und freut sich, wenn Sie dort noch mal genauere Auskunft erbitten.
Oder möchten Sie mich fragen? Dann lesen Sie bitte erst mal Kontakt diese Seite, Danke!


 




Hier geht es zur Anfangsseite zurück Home

Sie möchten
jetzt einen

Termin vereinbaren? Termin vereinbaren?



Sie möchten eine Email senden? Kontakt


zur
Hier geht es zur Praxisseite Praxisseite

Seitenanfang zum Seitenanfang

Hier geht es zu den Übrigen Informationsseiten

Vorbeuge:

Altersvorsorge Altersvorsorge Flohbekämpfung Flohbekämpfung neue Regelungen fuer Auslandsreisen Heimtierpass- neue Regeln für Reisen ist Impfen überflüssig? Impfungen- notwendig oder überflüssig?
Kaninchenhaltung Kaninchenhaltung Katzen- wann kastrieren? Katzen- wann kastrieren? Läufigkeitsmanagement Läufigkeitsmanagement Erste Hilfe Kurs Notfallmaßnahmen bei Hund und Katze
Rattenhaltung Rattenhaltung Rüden- kastrieren? Rüden- soll man sie kastrieren? Toxoplasmose Toxoplasmose Übergewicht Übergewicht?
Wurmkontrolle Wurmkontrolle Zahnpflege Zahnpflege Zeckenbekämpfung Zeckenbekämpfung
Zu Risiken und Nebenwirkungen ... Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie nie Ihren Apotheker, sondern immer... Was ist ein Notfall? Was ist eigentlich ein "Notfall"?

_

Wissenswertes über Krankheiten

Allergie Allergie Antibiotika Antibiotika Arthrosen Arthrosen Brustkrebs bei Tieren Brustkrebs bei Hund und Katze Cortison Cortison Therapie mit Futter Diätfutter als wichtige Therapie
Herztherapie Herztherapie Hüftgelenksdysplasie Hüftgelenksdysplasie FIP, FeLV, FIV FIP, FeLV, FIV Leber - Erkrankungen Lebererkrankung Magen Darm- Probleme Magen u. Darm - Probleme Niereninsuffizienz Nierenschaden
Scheinschwangerschaft Scheinschwanger? Teebaumöl Literatursammlung Teebaumöl (Literatursammlung)
Ist Ihr Tier noch fit, obwohl es alt ist?  Machen Sie den Test! Gesundheitstest Alter Hat Ihr Tier ein gesundes Herz?  Machen Sie den Test! Gesundheitstest Herz
zur Praxisseite zur Praxisseite
Copyrightfragen © Bitte wahren Sie mein Copyright, Danke! der nächste Urlaub? Wann macht die Praxis den nächsten Urlaub?

 
Unser Praxislogo hat Thomas Peters animiert _ _ _ _ Unser Praxislogo hat Thomas Peters animiert

   

© Copyright Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Mai 2016

 

Pflichtangaben gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer:

Tierärztin lt. Approbation der Tierärztekammer Niedersachsen, deren Berufsordnung für mich gilt und die meine Schlichtungsstelle ist.
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDStV: Dr. Petra Sindern
Haftpflichtversichert bei "Die Continentale", Ruhrallee 92, 44139 Dortmund.
Unsere Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Tierärzte .
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
USt ID Nr. 158962198