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Herzlich willkommen in der
Kleintierpraxis Neu Wulmstorf | _ __ _ ![]() |
Sie nehmen Ihren Hund, Ihr Frettchen oder Ihre Katze mit in den Urlaub?Das Wichtigste zuerst: Wenn Ihre Tiere in Deutschland bleiben, ändert sich für Sie und Ihre Hausgenossen nichts!
![]() ![]() Seit 1. Oktober 2004 gelten neue Bestimmungen für Reisen mit Haustieren in einen anderen Staat der Europäischen Union (EU). Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, Finnland, Schweden, Dänemark, Holland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Österreich, Italien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien und Großbritannien einschließlich Irland und Schottland. ![]() Für alle Hunde, Katzen und Frettchen, die eine europäische Grenze überqueren wollen, ist eine
unverwechselbare Kennzeichnung zwingend vorgeschrieben. ![]() Wichtig: Der Transponder zeigt lediglich eine 15 - stellige Nummer an. |
_Vorbeuge
_Wissenswertes
 
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Um in ein Land der EU einreisen oder um aus diesem in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen zu dürfen, benötigen Hunde, Frettchen und Katzen außerdem den blauen Heimtierpass, der den gewohnten gelben Pass im internationalen Reiseverkehr abgelöst hat.
In diesen Pass werden, wie bisher auch, der besitzer, die Impfungen, die Daten des Tieres und die Kennzeichnung eingetragen. Wer mag, kann auch ein Foto seines Hausgenossen einkleben.
Außerdem finden sich nun im Pass spezielle Eintragsfelder, um Sonderbestimmungen bestimmter EU Länder gerecht zu werden. Für die Einreise nach Schweden, Irland und Großbritannien und Malta sind z.B. weiter eine Blutuntersuchung und bestimmte Behandlungen gegen Parasiten notwendig. Genauere Informationen hierüber erhalten Sie auf den Homepages für Schweden bzw. Großbritannien.
Auch für gewerbliche Tierreisen, d.h. für Händler, gibt es Sonderbestimmungen, die im neuen Pass dokumentiert werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Achten Sie darauf, ob der Impfschutz auch bis zum eventuellen Rückreisedatum besteht! Denn sonst dürfen Sie mit Ihrem Haustier nicht mehr nach Deutschland wieder einreisen!
Nicht jeder neue Welpe muss beim Züchter gleich einen Heimtierpass bekommen, denn nicht jeder Hund wird in seinem Leben eine
Auslandsreise machen! Und nur hierfür benötigen ein Hund oder eine Katze einen solchen Ausweis.
Die Kosten können Sie (und der Züchter)
sich also getrost sparen. ABER:
WENN Ihr Züchter Ihnen schon einen solchen Ausweis anbietet, vergewissern Sie sich, dass die impfende Tierarztpraxis ihn auch korrekt ausgefüllt hat!
Denn hat sie das nicht, ist der Ausweis ungültig und Sie müssen bei der Nachimpfung
(vgl. auch
Merkblatt über Impfungen) einen neuen Ausweis kaufen. Also:
Und bitte denken Sie daran: Hunde und Katzen aus dem Ausland, auch aus dem EU - Ausland, auch wenn sie von Tierschutzeinrichtungen oder "Rettungsstationen"
angeboten werden, müssen bei Grenzübertritt mindestens 15 Wochen alt sein!
Denn sie benötigen einen gültigen (!!) Impfschutz gegen Tollwut für
jedweden Grenzübertritt.
Da eine Tollwutimpfung frühestens mit 12 Wochen gespritzt werden darf, beginnt deren Gültigkeit erst nach weiteren 3 Wochen.
Welpen aus dem Ausland, die Ihnen mit noch blauen Babyaugen oder als 8 - 10 Wochen alte Katzen- oder Hundekinder angeboten werden, sind also IMMER illegale Schmuggelware,
deren Erwerb strafbar ist. Meist sind diese Hunde sowieso nicht gesund, also verzichten Sie unbedingt darauf, ein solches Tier zu kaufen. Erst Recht nicht aus Mitleid!
Nur wenn die dubiosen Tierhändler in Deutschland keine gutgläubigen Gutmenschen mit viel zu weichem Herzen und ausgeschaltetem Verstand mehr finden, die ihnen für billiges Geld geschmuggelte, viel zu junge Tiere abkaufen,
werden wieder mehr gesunde, korrekt geimpfte und gut sozialisierte Haustiere angeboten werden.
Und davon profitieren Sie als Neubesitzer eines Tieres am meisten!
Die Kennzeichnung per Transponder erfolgt ja schon beim Züchter oder auch im Tierheim. Lassen Sie sich die übrig gebliebenen Barcode -
Aufkleber mitgeben, die könnten Sie später noch brauchen.
Außerdem sollten Sie erfragen, ob die Transpondernummer schon in einem der
Haustierregister angemeldet wurde. Falls nicht, sollten Sie dies entweder selbst nachholen oder uns um diesen Service bitten.
Schließlich soll Ihre Neuerwerbung ja auch wieder zu finden sein, wenn sie mal "abhanden" kommt.
Und in den Bundslädern Hamburg und Niedersachsen ist der Transponder sowieso für jeden Hund Pflichtübung,
denn sie muss, zusammen mit der Haftpflichtversicherungspolice bei der Steuerbehörde angemeldet werden.
Das umständliche Ausfüllen des Passes ist eine amtliche Tätigkeit und sie benötigt viel Zeit! Dies wiederum bedeutet aber auch, dass die Kosten dieser Amtsausübung und der Zeit auf Sie, die Tierhalter abgewälzt werden. Auch das Kennzeichnen und das Ablesen der Markierungen, also die Identitätsuntersuchung, und, wie auch jetzt schon, die allgemeine Untersuchung auf klinische Gesundheit, sind als Leistungspunkt der Gebührenordnung für Tierärzte ausdrücklich kostenpflichtig. Berechnet eine Tierarztpraxis diese Kosten nicht, macht sie sich strafbar.
Jedes EU Land wird dies wahrscheinlich individuell handhaben. Alle Länder haben aber die Möglichkeit,
Ihr Tier zu konfiszieren und unter Quarantäne zu stellen (Kosten für ausländische Tierhalter in Deutschland z.B. ca. 3000 Euro).
Wenn Sie also nicht gerade eine Spielernatur sind, der das Wohl des eigenen Tieres nicht so wichtig ist, und das ist wohl kein verantwortungsvoller
Tierhalter, werden Sie wohl eher nicht ohne gültige tierische Papiere verreisen.
Ihr eigener Personalausweis ist doch sicher auch auf dem neuesten Stand, oder?
© Copyright
Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Mai 2016
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© Copyright Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Mai 2016
Pflichtangaben gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer:
Tierärztin lt. Approbation der Tierärztekammer Niedersachsen, deren
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDStV: Dr. Petra Sindern
Haftpflichtversichert bei "Die Continentale", Ruhrallee 92, 44139 Dortmund.
Unsere Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Tierärzte .
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USt ID Nr. 158962198